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Aktuelles

Landkreis lockert Testpflicht

 

Seit heute gilt eine neue Rechtsverordnung zur Testpflicht bei Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten. 

Grundlage der neuen Verordnung des Landkreises ist die 2. Verordnung zur Änderung der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Damit kann der Landkreis weitere Abweichungen von der Testpflicht zulassen, da die 7-Tages-Inzidenz an zehn aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 unterschritten hat. Entsprechend entfällt ab heute die Testpflicht auch in soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern, Seniorenbegegnungsstätten und –treffpunkten, Mehrgenerationenhäusern, in Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäusern, zoologischen und botanischen Gärten, Indoorspielplätzen, Saunen und Dampfbädern. 

 

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