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Aktuelles

Lesen Sie hier: Bericht des Oberbürgermeisters zur heutigen Stadtratssitzung 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Mitglieder von Ortschaftsräten und sachkundige Einwohner, liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste...

zu Beginn meines Berichtes erhalten Sie, in gewohnter Weise, eine kurze Ausführung zu der Liquidität der Stadt Sangerhausen:

Die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites liegt aktuell bei lediglich 6,5 Mio. Euro. Geplant war noch zum Ende des Monats November, im Rahmen der Fortschreibung der Liquiditätsplanung, eine Inanspruchnahme von ca. 8,9 Mio. Euro.

Die wesentlichen Abweichungen sind der Verschiebung von Auszahlungen im Investitions-haushalt in den Monat Dezember geschuldet. Gleichermaßen waren bei Grund- und Gewerbesteuern Mehreinzahlungen von ca. 1,5 Mio. Euro zu verzeichnen.

Die Verwaltung ist aktuell dabei die Stichtagsinventur nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen, um dann zu Beginn des Jahres zeitnah mit der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beginnen.

Im Folgenden erhalten Sie von mir Informationen zu den Photovoltaikanlagen auf stadteigenen Dachflächen:

Bereits im Jahr 2011 wurde in Oberröblingen auf dem Gebäude der Kindertagesstätte „Kinderwelt“ die erste PV-Anlage installiert. Zuverlässiger Partner für die Stadt Sangerhausen bei der Umsetzung ist hierbei die Sangerhäuser Erneuerbare Energien Service GmbH.

Im Jahr 2022 folgten die Belegung der Dächer des Sozialgebäudes im Friesenstadion sowie der Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“.

Im laufenden Jahr wurden mehrere Dächer einer Überprüfung zur Belegungsmöglichkeit unterzogen.

Um unter anderem für zukünftig erworbene Elektrofahrzeuge eine Lademöglichkeit zu schaffen, wird ein neuer Standort für Photovoltaik das Sozialgebäude des Bauhofs „Am Angespann“ sein. Die Arbeiten am Bauhof konnten, anders als geplant, noch nicht abgeschlossen werden, da zum einen bei der Dachdeckerfirma das Personal krankheitsbedingt ausgefallen ist und zum anderen die aktuelle Schneewetterlage dazu kam.

Sobald es das Wetter aber zulässt, werden die Module angebracht.  Das Ziel ist es, auf alle Fälle dieses Jahr noch die Belegung abzuschließen. 

Als weiterer Standort für eine PV-Installation wurde die Kindertagesstätte „Kinderland am Hasentor“ in Sangerhausen ausgewählt. Auch hier soll der überwiegende Anteil des erzeugten Stroms für Eigennutzung vorgesehen werden. Durch die besondere Dachkonstruktion waren hier umfangreichere Statik-Prüfungen notwendig. Die Freigabe konnte erst im Oktober gegeben werden. Die Belegung des Daches soll im Anschluss an die Maßnahme im Bauhof erfolgen. Dies wird voraussichtlich Anfang 2024 sein.

Für die Folgejahre wurden weitere Dachflächen priorisiert und für die Nutzung entsprechend geprüft.

Des Weiteren sind momentan 14 Freiflächen-PV-Anlagen in Sangerhausen installiert, an dessen Betreiber die Stadt Sangerhausen herangetreten ist. Die Anlagenbetreiber sollen Kommunen, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziell beteiligen. Und zwar in Form von Beträgen von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Eine Verpflichtung zur Beteiligung enthält die Regelung aber nicht. Der Anlagenbetreiber kann sich die Beteiligung der an die Stadt geleisteten Zahlungen vom Netzbetreiber für die Strommengen, für die er eine Förderung nach dem EEG oder einer aufgrund des EEG erlassenen Rechtsverordnung erhalten hat, erstatten lassen.

Im Ergebnis haben zwei Anlagenbetreiber einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Sangerhausen abgeschlossen. Alle anderen Betreiber haben sich, trotz mehrmaliger Aufforderung, bisher nicht zu einem Vertragsabschluss durchringen können.

Momentan erlaubt uns die aktuelle Gesetzgebung keine weitere Einforderung, da eine finanzielle Beteiligung der Kommunen nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

Zum Schluss gebe ich Ihnen einen Ein- bzw. Überblick zu dem aktuellen Stand der Planung zur „Sanierung Stadtbad Sangerhausen“:

Der Planungsauftrag zur Sanierung des Stadtbades wurde am 18. August 2021 an das Planungsbüro Pichler in Hall (Österreich) erteilt. Dem ging ein europaweites Ver-handlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb voraus. Das Büro Pichler setzte sich hier nach einer Präsentation seiner Lösungsansätze gegenüber dem Mitbewerber durch.

Die Sanierungsziele und die diesbezügliche Prioritätenliste für die Gesamtsanierung wurden mit dem Stadtrat abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurden von dem Büro Pichler Voruntersuchungen und Analysen der baulichen Substanz vorgenommen und verschiedene Entwürfe erarbeitet.

Leider stellte sich bei der umfangreichen Bauwerksanalyse im Bestand eine erhebliche Vorschädigung des Kopfgebäudes heraus, sodass von einer Unterbringung der Technik im Kopfbau abgesehen werden musste. Im Februar 2022 hat sich der Stadtrat zu einer der vorgestellten Varianten positioniert.

Im Zuge der Bearbeitung gab es zudem einen erheblichen Anstieg der Bau- und Materialpreise, die zur deutlichen Überschreitung der ursprünglichen Kostenvorgabe von      3,9 Mio. Euro führte. Die voraussichtlichen Baukosten beliefen sich zum Stand                                 30. November 2022 auf rund 6,5 Mio. Euro (netto).

Daraufhin erfolgte die Aufteilung des ursprünglich gesamtheitlichen Sanierungsvorhabens Stadtbad in drei Teilabschnitte:

  • Bauabschnitt 1 - Sanierung Badeplatte
  • Bauabschnitt 2 - Sanierung Kopfbau
  • Bauabschnitt 3 - Gestaltung der Freifläche vor dem Bad (Parkplatz).

Diese Entscheidung führte jedoch wiederum für den Bauabschnitt 1 (Badeplatte) zu einer nicht unerheblichen Vergrößerung des Leistungsumfanges.

So sind zur Sicherstellung eines dauerhaften Badebetriebes NACH Ausführung des 1. Bauabschnittes neue autarke Ver- und Entsorgungsanbindungen zu schaffen, da die vorhandenen bei einer späteren Sanierung des Kopfbaus entfallen und dann kein Badebetreib sichergestellt werden kann. Auch sind für den Bauabschnitt 3 (Parkplatz) jetzt schon gewisse Vorleistungen sinnvollerweise mit zu erbringen, wie beispielsweise die Ableitungssituation für Regenwasser der zukünftigen teilbefestigten Parkflächen.

Die Entwurfsplanung der Badeplatte wurde am 30. November 2022 dem Aufsichtsrat der Kommunalen Bädergesellschaft Sangerhausen mbH (KBS) vorgestellt und bestätigt. Die Geschäftsführung wurde mit der Fortführung der Planung beauftragt. Die seitens des Planers vorgenommene Kostenberechnung für den Bauabschnitt 1 übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der KBS mbH. Auf Grund dessen wurde im Stadtrat 2023 der Beschluss zur Absicherung der Finanzierung gefasst.

Mit diesem Stand der Entwurfsplanung erfolgte am 24. Februar 2023 die Vorabstimmung zur RZ-Bauprüfung (Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen) im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Nachdem die dort gegebenen Hinweise eingearbeitet waren, reichte die Stadt Sangerhausen, als Fördermittelempfänger, die Unterlagen am 10. Mai 2023 ein. Die Prüfung wurde am 26. Oktober 2023 abgeschlossen und das Prüfungsergebnis bescheinigt, dass die veranschlagten Baukosten von 6.462.000 Euro in voller Höhe angemessen sind.

Parallel zu der RZ-Bauprüfung stellte die KBS am 3. März 2023 den Bauantrag für die Sanierung des Freibades beim Landkreis Mansfeld-Südharz.

Im Zuge beider Prüfungen wurden Nachforderungen geltend gemacht, die zeitnah zugearbeitet wurden. Neben den Nachforderungen ergaben sich auch Änderungen im Planungsverfahren. Beispielsweise war die Zustimmung der Grundstücksnachbarn für eine notwendige Grenzbebauung erforderlich. Zudem war ein Gesamtregenwasserkonzept zu erarbeiten und beim Wasserverband „Südharz“ zur Genehmigung einzureichen. Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sind kontinuierlich und ergebnisorientiert. Endgültige Auflagen werden im Zuge der Ausstellung der Baugenehmigung erwartet.

Aufgrund dieser Änderungen muss bezüglich der RZ-Bauprüfung eine Zusammenfassung dieser durch die Stadt Sangerhausen im Finanzministerium eingereicht werden, an Hand derer bewertet wird, ob diese Änderungen wesentlich sind. Sofern das zutreffen sollte, sind nochmals Prüfhandlungen erforderlich.

Auf Grundlage des Prüfungsergebnisses der RZ-Bauprüfung wurden Rückfragen des Projektträgers Jülich zeitnah beantwortet. Der endgültige Fördermittelbescheid wird, nach telefonischer Rückfrage, bis Mitte Dezember dieses Jahres erwartet.

Nach Vorlage der Baugenehmigung und des endgültigen Fördermittelbescheides, sowie nach entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrats der KBS mbH am 11. Dezember 2023 soll die Leistungsstufe 3 gemäß Planer- und Architektenvertrag ausgelöst werden, die die bauliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahme beinhaltet.

Danach wird als erste Handlung das Vergabeverfahren für das Teillos 1 (Rohbau inklusive Abbruch und Erdarbeiten, Demontagen, technische Gebäudeausrüstung, Edelstahlbecken, Wasseraufbereitungsanlage) durchgeführt. Hierfür ist als Zeitraum das 1. Quartal 2024 vorgesehen, so dass bei erfolgreichem Durchlauf und Beauftragung der Baubeginn Ende März 2024 zu erwarten ist.

Entsprechend dem aktualisierten Rahmenterminplan ist der Abschluss der Sanierungsmaßnahme Bauabschnitt 1 (Badeplatte) Ende April 2025 vorgesehen, so dass der Badebetrieb zu Saisonbeginn 2025 ermöglicht werden könnte. Die Formulierung „könnte“ ist deshalb gewählt, weil im Baugeschehen durchaus auch Verzögerungen auftreten können.

Durch die Aufteilung auf drei Bauabschnitte werden sich Aufwendungen ergeben, die schon im Vorgriff im Bauabschnitt 1 zu leisten sind, aber die Investitionen für die Bauabschnitt 2 und 3 reduzieren. Hierzu wird im Aufsichtsrat der KBS mbH beraten und die erforderlichen Beschlüsse können hoffentlich herbeigeführt werden.

Die Sanierung des denkmalgeschützten Stadtbads ist eine große Herausforderung. Die Stadt Sangerhausen und die KBS mbH haben sich dieser Aufgabe gestellt und in allen bisherigen Beschlüssen die Einzigartigkeit des Stadtbades und ihren Willen zu dessen Erhalt dokumentiert.

Betrachtungen unter dem Aspekt was-wäre-wenn, Kombibad oder Einzelsanierungen sind wenig zielführend. Es wurden in früheren Legislaturen des Stadtrates Entscheidungen unter Würdigung der damaligen Rand- und Rahmenbedingungen getroffen, die nicht mehr umkehrbar sind. Weder die Preis- und Kostenentwicklung, Fördermöglichkeiten, noch ihre Entscheidung zu städtischen Zuschüssen für die Sanierung waren vor 10 Jahren vorhersehbar.

Stadt und KBS mbH stehen zu der Sanierung des Stadtbades am bisherigen Standort und in der jetzt geplanten Form. Wir wissen, dass die Herausforderungen für die Umsetzung des 2. und 3. Bauabschnittes, auch für den Fall der gesicherten Finanzierung, nicht geringer werden.

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Sven Strauß

Oberbürgermeister

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