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Ehrungen und Datenerfassung zu Alters- und Ehejubiläen


Ihre Daten, wie zum Beispiel Geburtdatum und auch Eheschließungsdatum, sind im Zusammenhang mit anderen melderechtlichen Vorgängen im Melderegister gespeichert. Diese Daten werden auch für Ehrungen zu Altersjubiläen und Ehejubiläen herangezogen.

Wenn Sie diese Ehrungen nicht wünschen, müssen Sie das bekannt geben. Dieses erfolgt durch schriftliche Erklärung. Formulare diesbezüglich sind hier erhältlich. Im Stadtbüro können Sie sich dagegen aussprechen. Eine solche Entscheidungen können auch bei Ehepaaren nur jeder für sich persönlich treffen, es kann praktisch nicht ein Ehepartner für den anderen entscheiden. Hier muss jeder Ehepartner einen eigenen Antrag stellen. Es wird somit bei verhinderter persönlicher Vorsprache eine Vollmacht und die Vorlage des Personalausweises des nichtanwesenden Partners erforderlich.

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