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Aktuelles

Bewerben Sie sich jetzt für den Bundesfreiwilligendienst

Mit Dienstbeginn ab dem 01.03.2024 oder dem 01.05.2024 können wieder neue Bundesfreiwillige für die Einsatzstellen der Stadt Sangerhausen angemeldet werden.

Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in städtischen Einrichtungen geleistet. Der Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt für jeweils 12 Monate mit 24 Tagen Urlaub und 12 Bildungstagen.

Folgende Einsatzstellen sind möglich:
Kindertagesstätten und Horteinrichtungen
Grundschulen
Sportstätten (Grünbereich)
Bauhof (Grünbereich)
Tierheim
Welche Voraussetzungen muss ein Bewerber erfüllen?
Bewerber müssen
über 27 Jahre alt sein.
Rentner oder Bürgergeld-Empfänger sein bzw. keine Leistungen erhalten
Wenn ein Einsatz in einer Kindertagesstätte oder Grundschule angestrebt wird, ist für nach dem 01.01.1970 Geborene der schriftliche Nachweis der Masernschutzimpfung notwendig.
Der letzte Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes muss 5 Jahre zurückliegen.
Ihre schriftliche Bewerbung muss mindestens folgende Daten enthalten:
kurzes Anschreiben
Lebenslauf
Name
Anschrift
Telefonnummer
Geburtsdatum
Angaben zu Ihrer persönlichen Einkommenssituation (z.B. Bürgergeld, Rentner etc.)
Einsatzstellenwunsch
Nachweis der Masernschutzimpfung
Die Bewerbungen sind bis spätestens 31. November 2023 zu richten an:

Stadtverwaltung Sangerhausen
Bundesfreiwilligendienst
Markt 7a
06526 Sangerhausen

Gern können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage http://www.sangerhausen.de/datenschutz. Wir bitten um Beachtung, dass Bewerbungsunterlagen nur unter Beilage eines frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden Vorstellungskosten werden von der Stadt Sangerhausen nicht erstattet.

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