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Aktuelles

Topaktuell: Bericht des Oberbürgermeisters zur heutigen Stadtratssitzung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Mitglieder von Ortschaftsräten und sachkundige Einwohner, liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste.

Beginnen möchte ich meinen Bericht wie gewohnt mit einigen Ausführungen zur Liquidität der Stadt Sangerhausen: Die voraussichtliche Inanspruchnahme des Liquiditätskredites war zum Ende des Monats Oktober mit 9,2 Mio.€ ausgewiesen. Die tatsächliche Inanspruchnahme lag allerdings bei 5 Mio.€.

Die Abweichungen sind dem Umstand geschuldet, dass das Land Sachsen-Anhalt Überweisungen der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer bereits im Oktober statt planmäßig im November getätigt hat. Gleichermaßen überwies der Landkreis die Zuweisungen nach dem Kinderfördergesetz bereits vorfristig im Oktober.

Die vorgenannten Zahlungen hatten einen Wertumfang von knapp 3,1 Mio. €. Die weitere Abweichung sind Zahlungsverschiebungen in Bezug auf Investitionen geschuldet. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass laut Liquiditätsplanung das Haushaltsjahr mit einem Defizit von knapp 9,5 Mio. € abschließen wird.

Im Folgenden möchte ich Sie über den aktuellen Stand der Bauarbeiten am Kreisverkehr in der Erfurter Straße informieren. Die Arbeiten am Verkehrsknoten in der Erfurter Straße sind, bis auf einige Restarbeiten, weitestgehend fertiggestellt.

Die Asphaltarbeiten wurden in der 43 KW abgeschlossen, anschließend konnte die Stadtwerke Sangerhausen GmbH damit beginnen, die Straßenbeleuchtung baulich herzustellen.

Parallel zu den Straßenarbeiten werden die Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt. Die Insel des Kreisverkehrs wird überwiegend mit verschiedenen Staudengewächsen bepflanzt und in den Nebenflächen werden zudem einige Bäume integriert.

Bis zum Bauende werden zudem allgemeine Restleistungen in den Nebenbereichen ausgeführt.

Die Verkehrssperrung ist um 14 Tage, bis zum 01.12.2023 verlängert worden, da aufgrund der Schlechtwetterlage im Oktober der Termin für die Straßenmarkierungsarbeiten und das Schneiden und Vergießen der Asphaltfugen um ca. 17 Tage verschoben werden musste. Ein abschließender Termin zur Verkehrsfreigabe kann unter Berücksichtigung der Wetterlage derzeit noch nicht bestimmt werden.

Die Vorbereitungen für den städtischen Winterdienst sind abgeschlossen. Für den Bauhof bedeutet das, dass die Salzsilos mit insgesamt 160 Tonnen Streusalz und das Streusplittlager mit ca. 170 Tonnen Streusplitt gefüllt sind. Dies entspricht der maximalen Lagerkapazität des städtischen Bauhofes. Darüber hinaus wurden bereits 150 Tonnen Streusalz reserviert und können, je nach Verbrauch, abgerufen werden. Weiterhin sind die Rufbereitschaftspläne der Mitarbeiter fertiggestellt und jedem Mitarbeiter wurde eine Tour und ein Fahrzeug zugewiesen.

Hier noch einige wichtige Informationen rund um den städtischen Winterdienst:

Der Winterdienst konzentriert sich in erster Linie auf die Hauptverkehrsstraßen. Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr, hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten, wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege und öffentliche Gehwege, soweit ein echtes Verkehrsbedürfnis besteht und die Streupflicht nicht auf Anlieger übertragen wurde.

Erst danach wird der Winterdienst, je nach Verkehrsbedeutung, auf die weiteren Straßen im Stadtgebiet ausgedehnt. Der Umfang der Räum- und Streuleistung richtet sich ausschließlich nach den örtlichen Verhältnissen, den vorhandenen Kapazitäten und damit letztendlich auch nach den logistischen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Streuung von Seiten- und Nebenstraßen besteht daher nicht. In zeitlicher Hinsicht bestehen Grenzen für die Vornahme des Winterdienstes für die Stadt dahingehend, als dass diese nicht verpflichtet sind, Räum- und Streumaßnahmen rund um die Uhr durchzuführen.

Grundsätzlich ist der Winterdienst so organisiert, dass mit Beginn des Hauptberufsverkehrs, in der Regel zwischen 6 Uhr und 7 Uhr morgens, Streumaßnahmen bereits getroffen sind. Sonn- und Feiertags muss erst um 8 Uhr morgens der Winterdienst ausgeführt sein, da an solchen Tagen erfahrungsgemäß der Tagesverkehr erst später einsetzt. Die Ausführung von Winterdienstmaßnahmen muss sichergestellt sein bis 20 Uhr und damit auch über die Hauptzeit des abendlichen Hauptberufsverkehrs hinaus.

Bis dahin müssen Winterdienstmaßnahmen z.B. nach wiederholtem Schneefall oder Temperaturabfall auch auf ihre nachhaltige Wirksamkeit hin kontrolliert oder ggf. auch wiederholt werden. Zur Durchführung eindeutig zweckloser Maßnahmen, z.B. während andauernden Schneefalls oder bei Eisregen, ist die Stadt nicht verpflichtet.

Nach 20 Uhr besteht keine Räum- und Streuverpflichtung. Eine Verpflichtung zur Durchführung vorbeugender Räum- und Streumaßnahmen besteht nicht. Vielmehr steht der Stadt ein angemessener Zeitraum zu, um das Auftreten von Glätte überhaupt festzustellen und Maßnahmen einleiten zu können.

In diesem Zusammenhang ist ein Verweis auf die geltende Straßenreinigungssatzung der Stadt Sangerhausen angebracht, wonach die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen, einschließlich dort vorhandener Treppenanlagen, auf die Eigentümer und Besitzer der über öffentliche Straßen erschlossenen und anliegenden Grundstücke übertragen wird. Auch auf das grundsätzliche Verbot der Verwendung von Streusalz auf Geh- und Radwegen, welches nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen erlaubt ist möchte ich hinweisen.

Im Folgenden möchte ich auf die Problematik rund um die Erneuerung der touristischen Unterrichtungstafeln an der Autobahn 38 eingehen. Seit Dezember 2005 werben zwei touristische Unterrichtungstafeln an der Autobahn 38 für das Europa-Rosarium in Sangerhausen. Nachdem diese leider derart verblasst sind, dass sie kaum noch zu erkennen sind, hatte die Stadt vor, diese Schilder zu erneuern.

Wie Sie sicher lokalen Medien entnehmen konnten, führten die damit verbundenen Kosten zu einem Eintrag in das Schwarzbuch 2023 durch den Bund der Steuerzahler e.V.

Hintergrund ist der Verweis der für den Antrag zuständigen Autobahn GmbH des Bundes auf die neuen Vorgaben der Richtlinien für die touristische Beschilderung. Demnach entspricht die Größe der derzeit bestehenden Schilder mit 2 x 3 m nicht dem vorgegebenen Maß von 2,4 x 3,6 m. Die daraus für die Stadt Sangerhausen resultierenden Kosten wurden im Januar 2023 mit ca. 10.000 € je Tafel für eine Nutzungsdauer von 15 Jahren beziffert.

Im Oktober 2023 wurde der Stadt Sangerhausen überraschenderweise mitgeteilt, dass die vorläufigen Kosten für die Erneuerung beider Schilder etwa 181.000 € betragen. Trotz expliziter Nachfrage nach einer detaillierten Kostenaufstellung, aus welcher hervorgeht, wie sich dieser plötzlich exorbitante Betrag zusammensetzt, war die Autobahn GmbH bisher nicht bereit, die notwendige Transparenz zu schaffen.

Da die Stadt Sangerhausen weiterhin bemüht ist, dieses Problem zu lösen, die Kommunikation mit der zuständigen Niederlassung der Autobahn GmbH jedoch ohne Ergebnis blieb, habe ich Kontakt mit dem zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgenommen.

In einem persönlichen Schreiben an den Bundesverkehrsminister Dr. Wissing wurde die Sachlage erläutert und um entsprechende Unterstützung gebeten.

Neben der Bitte um Aufklärung über die Gründe der gestiegenen Kosten wurde gezielt die Möglichkeit eines Bestandschutzes der Unterrichtungstafeln erfragt.

Es bleibt daher abzuwarten, ob doch noch ein kostengünstigerer Weg für die Erneuerung der Schilder geschaffen wird, damit diese ihrer Funktion, für den weltgrößten Rosengarten zu werben, wieder gerecht werden können.

Abschließen möchte ich meinen Bericht mit einer Einladung zu einer Einwohnerversammlung.Diese findet am 21. November 2023 um 18 Uhr im „Goldenen Saal“ im Neuen Rathaus statt. Neben einem Rückblick auf realisierte Projekte im Rahmen der Stadtsanierung werden die Planungen im Rahmen der Neugestaltung des Schützenplatzes thematisiert.

Selbstverständlich werden alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Sangerhausen die Möglichkeit haben Fragen zu stellen und Anregungen zu geben.

Ich freue mich auf Ihr Erscheinen!

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