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Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur 41. Stadtratssitzung am 14.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Mitglieder von Ortschaftsräten und sachkundige Einwohner, liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste.

Meinen Bericht beginne ich an dieser Stelle wie gewohnt mit einigen Ausführungen zur Inanspruchnahme des Liquiditätskredites:Die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites der Stadt Sangerhausen lag zum Ende des Monats Februar 2024 bei 5,1 Mio. € und fiel damit um 2 Mio. € in der Inanspruchnahme günstiger aus, als es die Planung vorgesehen hatte.Dies ist auf Zahlungsverschiebungen zurückzuführen. Wesentlich dabei ist, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz die Zuweisungen nach dem Kinderförderungsgesetz von rund 1,1 Mio. €, welche erst im Monat März 2024 fließen sollte, vorfristig überwiesen hatte und die Stadt Sangerhausen darüber hinaus in Ermangelung eines vorläufigen Festsetzungsbescheides zur Kreisumlage im Liquiditätszeitraum nur eine Rate zahlen konnte.Unter Fortschreibung seiner Planung liegt die voraussichtliche Inanspruchnahme des Liquiditätskredites zum Ende des Monats bei ca. 8,4 Mio. €. Der Zinssatz für die Inanspruch-nahme liegt aktuell bei 4,206 %.

In diesem Zusammenhang informiere ich Sie über die erneute Anhörung zur Festsetzung der Kreisumlage 2024 sowie der Heilung zurückliegender Jahre: Am 15. Februar 2024 hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz zu einer Anhörung zur Ermittlung eines Kreisumlagehebesatzes für das Jahr 2024 sowie zur Heilung der Vorjahre geladen. An diesem Termin nahm ich persönlich mit meinem Vertreter Herrn Schuster teil. Im Ergebnis des Gespräches wurde uns mitgeteilt, dass im Rahmen einer ordnungsgemäßen Abwägung vor Festsetzung zur Kreisumlage 2024 erneut aktuelle Eckdaten abgefordert werden, die dem Landkreis Mansfeld-Südharz im Zuge einer Fristverlängerung bis zum 6. März 2024 vorzulegen waren. Des Weiteren erläuterte die Kämmerin des Landkreises Mansfeld-Südharz anhand einer Exceltabelle das Modell einer Heilung, nach welcher alle Kommunen im Zuge der Abwägung - abweichend von der bisherigen Praxis - nicht nach dem Haushaltsplan bemessen werden, sondern beginnend ab 2017 nach den vorläufigen Jahresabschlüssen. Da diese aus den verschiedensten Gründen (u. a. vorläufige Haushaltsführung, Erhalt von Mitteln aus dem Ausgleichsstock, greifende Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung) günstiger ausfielen, minimierte sich dadurch der so ermittelte Finanzbedarf erheblich. Dieser Betrag war dann die Grundlage dafür, den Hebesatz - auf Basis einer Interpolation - neu zu berechnen, bis ein Hebesatz ermittelt wird, nach welchem gerade noch 5 Kommunen ein defizitäres Jahresergebnis ausweisen. Hintergrund hierfür ist, dass die Verletzung der Mindestausstattung daran bemessen wird, dass mehr als ein Viertel der umlagepflichtigen Kommunen defizitäre Haushalte ausweisen. Diese Vorgehensweise ergab für die Stadt Sangerhausen für die Jahre 2017 bis 2023 einen Erstattungsanspruch von ca. 10,1 Mio. €. Dieser sollte dann im späteren Jahresverlauf mit einem höher zu ermittelnden Hebesatz (voraussichtlich wieder 42,59%) verrechnet werden. Ein Hebesatz von 42,59 % würde eine absolute Belastung zur Zahlung der Kreisumlage von 12,651 Mio. € ergeben. Im Zuge der Verrechnung wurde aufgezeigt, dass die Belastung aus der Kreisumlage 2024 im Zuge der Heilung dann lediglich bei 2,536 Mio. € liegen würde.

Um sich mit der Thematik der Heilung in Vorbereitung der gewünschten Stellungnahme inhaltlich auseinanderzusetzen, wurde die Übermittlung dieser umfangreichen Tabelle erbeten. Bedauerlicherweise wurde dies der Stadt Sangerhausen nicht gewährt, sodass eine konkrete Überprüfung des verwendeten Datenbestandes und der dort genutzten Zahlen nicht möglich war. Diese Vorgehensweise ist dem Wunsch auf Transparenz im Verfahren und dem vielmals postulierten Streben nach Finanzfrieden nicht dienlich.

Gleichwohl sind wir dem Stellungnahmeersuchen fristwahrend nachgekommen. Sie werden über den Fortgang natürlich unterrichtet.Es folgt ein kurzer Sachstand zu der Treppenanlage in der Kita „Löwenzahn“:

Die Fundamente für die Treppenanlage der Fluchttreppe im Garten der Kita „Löwenzahn“ waren bereits im Dezember 2023 fertiggestellt. Verzögerungen waren im Anschluss aufgrund der zu erarbeitenden Prüfstatik zu verzeichnen. Die Prüfstatik ist am 6. Februar 2024 mit nachträglichen Auflagen zum Mindestabstand der Treppenanlage zu den Fundamentaußenkanten, der Belastungsklasse der Gitterroststufen und den Querschnitten der Stützenprofile bei der Stadt eingegangen. Die Treppenanlage ist nunmehr gefertigt und befindet sich in der Verzinkung, um die Schutzschicht gegen Korrosion aufzunehmen. Laut Bauzeitenplan wird die Treppenanlage inklusive Rampen und Geländer Ende April 2024 gestellt werden. An dieser Stelle möchte ich Sie auch über den Umzug des Hortbereichs der Kita „Löwenzahn“ informieren:

Wie bereits fest geplant, wird der Hortbereich der Kindertagesstätte „Löwenzahn“ in den Sommerferien 2024 komplett in die Grundschule „Am Rosarium“ umziehen. Die entsprechenden Abstimmungen mit dem Bereich Hort und der Grundschule sind getroffen. Der Fachdienst Immobilienmanagement wird bereits im Frühjahr erste vorbereitende Arbeiten durchführen. In der Grundschule stehen dem Hortbereich geeignete Räumlichkeiten, sowie ein großzügiger Freiraumbereich, zur Verfügung.

Weiterhin darf ich Sie auf eine Pflanzaktion im Stadtwald der Stadt Sangerhausen aufmerksam machen.Der Verein „Unser-Wald“ e. V. veranstaltet zusammen mit der neuen Revierförsterin Diana Ruppe, die auch gleichzeitig das Amt der „Elsbeerkönigin“ innehat, am 6. April 2024 eine Pflanzaktion in der Nähe der Ortschaft Wettelrode. In der Zeit von 10:00 bis 12:30 Uhr sollen etwa 0,2 ha Kahlfläche aufgeforstet werden. Gepflanzt wird ein Mischwald auf einer ehemaligen Lärchenfläche, die der Lärchenborkenkäfer sehr stark geschädigt hat und welche daraufhin beräumt werden musste. Für die Verpflegung ist gesorgt und das Werkzeug stellt der Verein zur Verfügung. Eine genaue Anfahrtsskizze können Interessierte den Aushängen vor Ort entnehmen.

Abschließend erhalten Sie von mir eine erfreuliche Nachricht aus der Ortschaft Wettelrode:Nach mehr als einem Jahr sanierungsbedingter Schließung steht die Wiedereröffnung des Röhrigschachts für Besucherinnen und Besucher unmittelbar bevor.Die umfangreichen Baumaßnahmen sind abgeschlossen, die letzten Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Bereits am 23. März 2024 kann die Faszination unter Tage wieder erlebt werden. Selbstverständlich wird es im Anschluss an diese langersehnte, aber „leise“ Wiedereröffnung auch noch eine offizielle und gebührende Veranstaltung geben. Geplant ist hierfür der „Tag der Industriekultur“ am 21. April 2024.Das Erlebniszentrum Bergbau Röhrigschacht Wettelrode freut sich auf Ihren Besuch! In diesem Sinne: „Glück auf!“

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