Skip to main content

Haushaltsbescheinigung


Wenn Sie eine Bestätigung benötigen, welche aussagt, wer zu Ihrem Haushalt gehört und bei Ihnen gemeldet ist, dann handelt es sich um eine Haushaltsbescheinigung. Ehepartner und minderjährige Kinder erscheinen hierauf.

Nicht verheiratete Paare erscheinen nicht auf einer gemeinsamen Bescheinigung. Unter Umständen benötigen Sie hier eine Vollmacht Ihres Partners, damit wir auch für den Partner, sofern er hier nicht persönlich erscheinen kann, eine Haushaltsbescheinigung ausstellen können. Sie erhalten diese Bescheinigung im Stadtbüro.

  • Erstellt am .
  • Geändert am .